kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 402 Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet , dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden , soweit sie sich in seinem Besitz befinden , auszuliefern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 402
Der
bisherige
Gläubiger
ist
verpflichtet
,
dem
neuen
Gläubiger
die
zur
Geltendmachung
der
Forderung
nötige
Auskunft
zu
erteilen
und
ihm
die
zum
Beweis
der
Forderung
dienenden
Urkunden
,
soweit
sie
sich
in
seinem
Besitz
befinden
,
auszuliefern
.