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Satz
BGB 401. 2 Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann auch der neue Gläubiger geltend machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 401. 2
Ein
mit
der
Forderung
für
den
Fall
der
Zwangsvollstreckung
oder
des
Insolvenzverfahrens
verbundenes
Vorzugsrecht
kann
auch
der
neue
Gläubiger
geltend
machen
.
Englisch
BGB 401. 2 A preferential right linked to the claim to provide for the case of execution of judgment or insolvency proceedings may also be asserted by the new obligee .