kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 399 Eine Forderung kann nicht abgetreten werden , wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 399
Eine
Forderung
kann
nicht
abgetreten
werden
,
wenn
die
Leistung
an
einen
anderen
als
den
ursprünglichen
Gläubiger
nicht
ohne
Veränderung
ihres
Inhalts
erfolgen
kann
oder
wenn
die
Abtretung
durch
Vereinbarung
mit
dem
Schuldner
ausgeschlossen
ist
.