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Satz
BGB 398 Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden ( Abtretung ) . Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 398
Eine
Forderung
kann
von
dem
Gläubiger
durch
Vertrag
mit
einem
anderen
auf
diesen
übertragen
werden
(
Abtretung
) .
Mit
dem
Abschluss
des
Vertrags
tritt
der
neue
Gläubiger
an
die
Stelle
des
bisherigen
Gläubigers
.