kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 397. 2 Das Gleiche gilt , wenn der Gläubiger durch Vertrag mit dem Schuldner anerkennt , dass das Schuldverhältnis nicht bestehe .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 397. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
der
Gläubiger
durch
Vertrag
mit
dem
Schuldner
anerkennt
,
dass
das
Schuldverhältnis
nicht
bestehe
.
Englisch
BGB 397. 2 The same applies if the obligee acknowledges by contract with the obligor that there is no obligation . § Div5