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Satz
BGB 396. 1 Hat der eine oder der andere Teil mehrere zur Aufrechnung geeignete Forderungen , so kann der aufrechnende Teil die Forderungen bestimmen , die gegeneinander aufgerechnet werden sollen . Wird die Aufrechnung ohne eine solche Bestimmung erklärt oder widerspricht der andere Teil unverzüglich , so findet die Vorschrift des § 366 Abs . 2 entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 396. 1
Hat
der
eine
oder
der
andere
Teil
mehrere
zur
Aufrechnung
geeignete
Forderungen
,
so
kann
der
aufrechnende
Teil
die
Forderungen
bestimmen
,
die
gegeneinander
aufgerechnet
werden
sollen
.
Wird
die
Aufrechnung
ohne
eine
solche
Bestimmung
erklärt
oder
widerspricht
der
andere
Teil
unverzüglich
,
so
findet
die
Vorschrift
des
§ 366
Abs
. 2
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 396. 1 If one or another party has more than one claim suitable for set-off , the party setting off may specify the claims that are to be set off against each other . If the set-off is declared without such a specification or if the other party objects without undue delay , the provision of section 366 ( 2 ) applies with the necessary modifications .