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Satz
BGB 393 Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 393
Gegen
eine
Forderung
aus
einer
vorsätzlich
begangenen
unerlaubten
Handlung
ist
die
Aufrechnung
nicht
zulässig
.