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Satz
BGB 388 Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil . Die Erklärung ist unwirksam , wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 388
Die
Aufrechnung
erfolgt
durch
Erklärung
gegenüber
dem
anderen
Teil
.
Die
Erklärung
ist
unwirksam
,
wenn
sie
unter
einer
Bedingung
oder
einer
Zeitbestimmung
abgegeben
wird
.