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Satz
BGB 387 Schulden zwei Personen einander Leistungen , die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind , so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen , sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 387
Schulden
zwei
Personen
einander
Leistungen
,
die
ihrem
Gegenstand
nach
gleichartig
sind
,
so
kann
jeder
Teil
seine
Forderung
gegen
die
Forderung
des
anderen
Teils
aufrechnen
,
sobald
er
die
ihm
gebührende
Leistung
fordern
und
die
ihm
obliegende
Leistung
bewirken
kann
.