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DeutschBGB 382 Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfang der Anzeige von der Hinterlegung , wenn nicht der Gläubiger sich vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet ; der Schuldner ist zur Rücknahme berechtigt , auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat .