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Satz
BGB 382 Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfang der Anzeige von der Hinterlegung , wenn nicht der Gläubiger sich vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet ; der Schuldner ist zur Rücknahme berechtigt , auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 382
Das
Recht
des
Gläubigers
auf
den
hinterlegten
Betrag
erlischt
mit
dem
Ablauf
von
30
Jahren
nach
dem
Empfang
der
Anzeige
von
der
Hinterlegung
,
wenn
nicht
der
Gläubiger
sich
vorher
bei
der
Hinterlegungsstelle
meldet
;
der
Schuldner
ist
zur
Rücknahme
berechtigt
,
auch
wenn
er
auf
das
Recht
zur
Rücknahme
verzichtet
hat
.