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Satz
BGB 379. 3 Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache zurück , so gilt die Hinterlegung als nicht erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 379. 3
Nimmt
der
Schuldner
die
hinterlegte
Sache
zurück
,
so
gilt
die
Hinterlegung
als
nicht
erfolgt
.
Englisch
BGB 379. 3 If the obligor takes back the deposited thing , the deposit is deemed not to have occurred .