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Satz
BGB 379. 2 Solange die Sache hinterlegt ist , trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet , Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 379. 2
Solange
die
Sache
hinterlegt
ist
,
trägt
der
Gläubiger
die
Gefahr
und
ist
der
Schuldner
nicht
verpflichtet
,
Zinsen
zu
zahlen
oder
Ersatz
für
nicht
gezogene
Nutzungen
zu
leisten
.
Englisch
BGB 379. 2 As long as the thing is deposited , the obligee bears the risk and the obligor is not obliged to pay interest or provide compensation for emoluments not taken .