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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 379. 1 Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen , so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen .
EnglischBGB 379. 1 If taking back the deposited thing is not excluded , the obligor may refer the obligee to the deposited thing .