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Satz
BGB 378 Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen , so wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit , wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 378
Ist
die
Rücknahme
der
hinterlegten
Sache
ausgeschlossen
,
so
wird
der
Schuldner
durch
die
Hinterlegung
von
seiner
Verbindlichkeit
in
gleicher
Weise
befreit
,
wie
wenn
er
zur
Zeit
der
Hinterlegung
an
den
Gläubiger
geleistet
hätte
.