kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 374. 1 Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen ; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle , so hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 374. 1
Die
Hinterlegung
hat
bei
der
Hinterlegungsstelle
des
Leistungsorts
zu
erfolgen
;
hinterlegt
der
Schuldner
bei
einer
anderen
Stelle
,
so
hat
er
dem
Gläubiger
den
daraus
entstehenden
Schaden
zu
ersetzen
.
Englisch
BGB 374. 1 Deposit must be made at the depositary office of the place of performance ; if the obligor deposits at any other place , he must compensate the obligee for the damage arising from this .