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Satz
BGB 373 Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet , so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfang der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 373
Ist
der
Schuldner
nur
gegen
eine
Leistung
des
Gläubigers
zu
leisten
verpflichtet
,
so
kann
er
das
Recht
des
Gläubigers
zum
Empfang
der
hinterlegten
Sache
von
der
Bewirkung
der
Gegenleistung
abhängig
machen
.