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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 373 Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet , so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfang der hinterlegten Sache von der Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen .