kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 367. 2 Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung , so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 367. 2
Bestimmt
der
Schuldner
eine
andere
Anrechnung
,
so
kann
der
Gläubiger
die
Annahme
der
Leistung
ablehnen
.
Englisch
BGB 367. 2 If the obligor determines another method of crediting , the obligee may refuse to accept the performance .