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Satz
BGB 367. 1 Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten , so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten , dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 367. 1
Hat
der
Schuldner
außer
der
Hauptleistung
Zinsen
und
Kosten
zu
entrichten
,
so
wird
eine
zur
Tilgung
der
ganzen
Schuld
nicht
ausreichende
Leistung
zunächst
auf
die
Kosten
,
dann
auf
die
Zinsen
und
zuletzt
auf
die
Hauptleistung
angerechnet
.
Englisch
BGB 367. 1 If the obligor must pay interest and costs in addition to the principal performance , an act of performance not sufficient to redeem the entire debt is first credited to the costs , then to the interest and finally to the principal performance .