kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 366. 2 Trifft der Schuldner keine Bestimmung , so wird zunächst die fällige Schuld , unter mehreren fälligen Schulden diejenige , welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet , unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere , unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt .
EnglischBGB 366. 2 If the obligor does not make a determination , then the first debt redeemed is the debt due for redemption ; among more than one due debt , the one offering the obligee the least security ; among more than one equally secure debts , the more onerous one ; among more than one equally onerous debts , the oldest debt ; and where all are equally old , each debt proportionally .