kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 366. 2 Trifft der Schuldner keine Bestimmung , so wird zunächst die fällige Schuld , unter mehreren fälligen Schulden diejenige , welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet , unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere , unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 366. 2
Trifft
der
Schuldner
keine
Bestimmung
,
so
wird
zunächst
die
fällige
Schuld
,
unter
mehreren
fälligen
Schulden
diejenige
,
welche
dem
Gläubiger
geringere
Sicherheit
bietet
,
unter
mehreren
gleich
sicheren
die
dem
Schuldner
lästigere
,
unter
mehreren
gleich
lästigen
die
ältere
Schuld
und
bei
gleichem
Alter
jede
Schuld
verhältnismäßig
getilgt
.
Englisch
BGB 366. 2 If the obligor does not make a determination , then the first debt redeemed is the debt due for redemption ; among more than one due debt , the one offering the obligee the least security ; among more than one equally secure debts , the more onerous one ; among more than one equally onerous debts , the oldest debt ; and where all are equally old , each debt proportionally .