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Satz
BGB 365 Wird eine Sache , eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben , so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 365
Wird
eine
Sache
,
eine
Forderung
gegen
einen
Dritten
oder
ein
anderes
Recht
an
Erfüllungs
statt
gegeben
,
so
hat
der
Schuldner
wegen
eines
Mangels
im
Recht
oder
wegen
eines
Mangels
der
Sache
in
gleicher
Weise
wie
ein
Verkäufer
Gewähr
zu
leisten
.