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Satz
BGB 364. 2 Übernimmt der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit , so ist im Zweifel nicht anzunehmen , dass er die Verbindlichkeit an Erfüllungs statt übernimmt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 364. 2
Übernimmt
der
Schuldner
zum
Zwecke
der
Befriedigung
des
Gläubigers
diesem
gegenüber
eine
neue
Verbindlichkeit
,
so
ist
im
Zweifel
nicht
anzunehmen
,
dass
er
die
Verbindlichkeit
an
Erfüllungs
statt
übernimmt
.
Englisch
BGB 364. 2 If the obligor assumes a new obligation to the obligee for the purpose of satisfying the latter , it is not to be assumed , in case of doubt , that he is assuming the obligation in lieu of performance of contract .