kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 360. 2 Auf die Rückgabebelehrung ist Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden . Sie muss Folgendes enthalten : 1. einen Hinweis auf das Recht zur Rückgabe , 2. einen Hinweis darauf , dass die Ausübung des Rückgaberechts keiner Begründung bedarf , 3. einen Hinweis darauf , dass das Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen in Textform innerhalb der Rückgabefrist ausgeübt werden kann , 4. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen , an den die Rückgabe zu erfolgen hat oder gegenüber dem das Rücknahmeverlangen zu erklären ist , und 5. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Rückgabefrist sowie darauf , dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Sache oder des Rücknahmeverlangens genügt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 360. 2
Auf
die
Rückgabebelehrung
ist
Absatz
1
Satz
1
entsprechend
anzuwenden
.
Sie
muss
Folgendes
enthalten
: 1.
einen
Hinweis
auf
das
Recht
zur
Rückgabe
, 2.
einen
Hinweis
darauf
,
dass
die
Ausübung
des
Rückgaberechts
keiner
Begründung
bedarf
, 3.
einen
Hinweis
darauf
,
dass
das
Rückgaberecht
nur
durch
Rücksendung
der
Sache
oder
,
wenn
die
Sache
nicht
als
Paket
versandt
werden
kann
,
durch
Rücknahmeverlangen
in
Textform
innerhalb
der
Rückgabefrist
ausgeübt
werden
kann
, 4.
den
Namen
und
die
ladungsfähige
Anschrift
desjenigen
,
an
den
die
Rückgabe
zu
erfolgen
hat
oder
gegenüber
dem
das
Rücknahmeverlangen
zu
erklären
ist
,
und
5.
einen
Hinweis
auf
Dauer
und
Beginn
der
Rückgabefrist
sowie
darauf
,
dass
zur
Fristwahrung
die
rechtzeitige
Absendung
der
Sache
oder
des
Rücknahmeverlangens
genügt
.