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Satz
BGB 360. 1 Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen . Sie muss Folgendes enthalten : 1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf , 2. einen Hinweis darauf , dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann , 3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen , gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist , und 4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf , dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 360. 1
Die
Widerrufsbelehrung
muss
deutlich
gestaltet
sein
und
dem
Verbraucher
entsprechend
den
Erfordernissen
des
eingesetzten
Kommunikationsmittels
seine
wesentlichen
Rechte
deutlich
machen
.
Sie
muss
Folgendes
enthalten
: 1.
einen
Hinweis
auf
das
Recht
zum
Widerruf
, 2.
einen
Hinweis
darauf
,
dass
der
Widerruf
keiner
Begründung
bedarf
und
in
Textform
oder
durch
Rücksendung
der
Sache
innerhalb
der
Widerrufsfrist
erklärt
werden
kann
, 3.
den
Namen
und
die
ladungsfähige
Anschrift
desjenigen
,
gegenüber
dem
der
Widerruf
zu
erklären
ist
,
und
4.
einen
Hinweis
auf
Dauer
und
Beginn
der
Widerrufsfrist
sowie
darauf
,
dass
zur
Fristwahrung
die
rechtzeitige
Absendung
der
Widerrufserklärung
oder
der
Sache
genügt
.