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Satz
BGB 359a. 3 § 358 Abs . 2 , 4 und 5 sowie § 359 sind nicht anzuwenden auf Verbraucherdarlehensverträge , die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 359a. 3 § 358
Abs
. 2 , 4
und
5
sowie
§ 359
sind
nicht
anzuwenden
auf
Verbraucherdarlehensverträge
,
die
der
Finanzierung
des
Erwerbs
von
Finanzinstrumenten
dienen
.