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Satz
BGB 358. 2 Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen , so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden . Kann der Verbraucher die auf den Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete Willenserklärung nach Maßgabe dieses Untertitels widerrufen , gilt allein Absatz 1 und sein Widerrufsrecht aus § 495 Abs . 1 ist ausgeschlossen . Erklärt der Verbraucher im Falle des Satzes 2 dennoch den Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags , gilt dies als Widerruf des verbundenen Vertrags gegenüber dem Unternehmer gemäß Absatz 1.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 358. 2
Hat
der
Verbraucher
seine
auf
den
Abschluss
eines
Verbraucherdarlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
wirksam
widerrufen
,
so
ist
er
auch
an
seine
auf
den
Abschluss
eines
mit
diesem
Verbraucherdarlehensvertrag
verbundenen
Vertrags
über
die
Lieferung
einer
Ware
oder
die
Erbringung
einer
anderen
Leistung
gerichtete
Willenserklärung
nicht
mehr
gebunden
.
Kann
der
Verbraucher
die
auf
den
Abschluss
des
verbundenen
Vertrags
gerichtete
Willenserklärung
nach
Maßgabe
dieses
Untertitels
widerrufen
,
gilt
allein
Absatz
1
und
sein
Widerrufsrecht
aus
§ 495
Abs
. 1
ist
ausgeschlossen
.
Erklärt
der
Verbraucher
im
Falle
des
Satzes
2
dennoch
den
Widerruf
des
Verbraucherdarlehensvertrags
,
gilt
dies
als
Widerruf
des
verbundenen
Vertrags
gegenüber
dem
Unternehmer
gemäß
Absatz
1.
Englisch
BGB 358. 2 If the consumer has effectively revoked his declaration of intention to enter into a consumer loan contract , he also ceases to be obliged by his declaration of intention to enter into a contract connected to that consumer loan contract for the supply of goods or for the provision of a service . If the consumer may revoke the declaration of intention to enter into the connected contract under this subtitle , only subsection ( 1 ) applies , and his right of revocation under section 495 ( 1 ) is excluded . If the consumer in the case of sentence 2 nevertheless declares revocation of the consumer loan contract , this is treated as revocation in relation to the entrepreneur of the connected contract under subsection ( 1 ) .