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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 358. 2 Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen , so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden . Kann der Verbraucher die auf den Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete Willenserklärung nach Maßgabe dieses Untertitels widerrufen , gilt allein Absatz 1 und sein Widerrufsrecht aus § 495 Abs . 1 ist ausgeschlossen . Erklärt der Verbraucher im Falle des Satzes 2 dennoch den Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags , gilt dies als Widerruf des verbundenen Vertrags gegenüber dem Unternehmer gemäß Absatz 1.
EnglischBGB 358. 2 If the consumer has effectively revoked his declaration of intention to enter into a consumer loan contract , he also ceases to be obliged by his declaration of intention to enter into a contract connected to that consumer loan contract for the supply of goods or for the provision of a service . If the consumer may revoke the declaration of intention to enter into the connected contract under this subtitle , only subsection ( 1 ) applies , and his right of revocation under section 495 ( 1 ) is excluded . If the consumer in the case of sentence 2 nevertheless declares revocation of the consumer loan contract , this is treated as revocation in relation to the entrepreneur of the connected contract under subsection ( 1 ) .