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Satz
BGB 358. 1 Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen , so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 358. 1
Hat
der
Verbraucher
seine
auf
den
Abschluss
eines
Vertrags
über
die
Lieferung
einer
Ware
oder
die
Erbringung
einer
anderen
Leistung
durch
einen
Unternehmer
gerichtete
Willenserklärung
wirksam
widerrufen
,
so
ist
er
auch
an
seine
auf
den
Abschluss
eines
mit
diesem
Vertrag
verbundenen
Verbraucherdarlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
nicht
mehr
gebunden
.
Englisch
BGB 358. 1 If the consumer has effectively revoked his declaration of intention to enter into a contract for the supply of goods or for the provision of a service by an entrepreneur , he is also no longer obliged by his declaration of intention to enter into a consumer loan contract connected to this contract .