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Satz
BGB 357. 1 Auf das Widerrufs - und das Rückgaberecht finden , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung . § 286 Abs . 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend ; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufsoder Rückgabeerklärung des Verbrauchers . Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung , im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang . BGB 357. 2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet , wenn die Sache durch Paket versandt werden kann . Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer . Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs . 1 Satz 1 besteht , dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden , wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat , es sei denn , dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht . BGB 357. 3 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs . 2 Satz 1 Nr . 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten , wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist , sie zu vermeiden . Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat . Satz 1 gilt nicht , wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist . § 346 Abs . 3 Satz 1 Nr . 3 findet keine Anwendung , wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat . BGB 357. 4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 357. 1
Auf
das
Widerrufs
-
und
das
Rückgaberecht
finden
,
soweit
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
,
die
Vorschriften
über
den
gesetzlichen
Rücktritt
entsprechende
Anwendung
. § 286
Abs
. 3
gilt
für
die
Verpflichtung
zur
Erstattung
von
Zahlungen
nach
dieser
Vorschrift
entsprechend
;
die
dort
bestimmte
Frist
beginnt
mit
der
Widerrufsoder
Rückgabeerklärung
des
Verbrauchers
.
Dabei
beginnt
die
Frist
im
Hinblick
auf
eine
Erstattungsverpflichtung
des
Verbrauchers
mit
Abgabe
dieser
Erklärung
,
im
Hinblick
auf
eine
Erstattungsverpflichtung
des
Unternehmers
mit
deren
Zugang
. BGB 357. 2
Der
Verbraucher
ist
bei
Ausübung
des
Widerrufsrechts
zur
Rücksendung
verpflichtet
,
wenn
die
Sache
durch
Paket
versandt
werden
kann
.
Kosten
und
Gefahr
der
Rücksendung
trägt
bei
Widerruf
und
Rückgabe
der
Unternehmer
.
Wenn
ein
Widerrufsrecht
nach
§ 312d
Abs
. 1
Satz
1
besteht
,
dürfen
dem
Verbraucher
die
regelmäßigen
Kosten
der
Rücksendung
vertraglich
auferlegt
werden
,
wenn
der
Preis
der
zurückzusendenden
Sache
einen
Betrag
von
40
Euro
nicht
übersteigt
oder
wenn
bei
einem
höheren
Preis
der
Sache
der
Verbraucher
die
Gegenleistung
oder
eine
Teilzahlung
zum
Zeitpunkt
des
Widerrufs
noch
nicht
erbracht
hat
,
es
sei
denn
,
dass
die
gelieferte
Ware
nicht
der
bestellten
entspricht
. BGB 357. 3
Der
Verbraucher
hat
abweichend
von
§ 346
Abs
. 2
Satz
1
Nr
. 3
Wertersatz
für
eine
durch
die
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
der
Sache
entstandene
Verschlechterung
zu
leisten
,
wenn
er
spätestens
bei
Vertragsschluss
in
Textform
auf
diese
Rechtsfolge
und
eine
Möglichkeit
hingewiesen
worden
ist
,
sie
zu
vermeiden
.
Bei
Fernabsatzverträgen
steht
ein
unverzüglich
nach
Vertragsschluss
in
Textform
mitgeteilter
Hinweis
einem
solchen
bei
Vertragsschluss
gleich
,
wenn
der
Unternehmer
den
Verbraucher
rechtzeitig
vor
Abgabe
von
dessen
Vertragserklärung
in
einer
dem
eingesetzten
Fernkommunikationsmittel
entsprechenden
Weise
über
die
Wertersatzpflicht
und
eine
Möglichkeit
zu
ihrer
Vermeidung
unterrichtet
hat
.
Satz
1
gilt
nicht
,
wenn
die
Verschlechterung
ausschließlich
auf
die
Prüfung
der
Sache
zurückzuführen
ist
. § 346
Abs
. 3
Satz
1
Nr
. 3
findet
keine
Anwendung
,
wenn
der
Verbraucher
über
sein
Widerrufsrecht
ordnungsgemäß
belehrt
worden
ist
oder
hiervon
anderweitig
Kenntnis
erlangt
hat
. BGB 357. 4
Weitergehende
Ansprüche
bestehen
nicht
.
Englisch
BGB 357. 1 Unless otherwise specified , the provisions on statutory withdrawal apply to the right of revocation and the right of return with the necessary modifications . Section 286 ( 3 ) applies with the necessary modifications to the duty to reimburse payments under this provision ; the period specified there begins when the consumer makes a declaration of revocation or return . In this connection , the period with regard to a duty of reimbursement of the consumer begins when this declaration is made ; the period with regard to a duty of reimbursement of the entrepreneur begins when it is received .