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DeutschBGB 356. 2 Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist , die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt , und nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden . Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden . An die Stelle von § 360 Abs . 1 tritt § 360 Abs . 2.
EnglischBGB 356. 2 The right of return may be exercised within the revocation period ; however , this period does not begin before the thing is received ; and it may be exercised only by return shipment of the thing or , if it cannot be sent as a parcel , by a demand that it be taken back . Section 355 ( 1 ) sentence 2 applies with the necessary modifications .