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Satz
BGB 356. 2 Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist , die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt , und nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden . Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden . An die Stelle von § 360 Abs . 1 tritt § 360 Abs . 2.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 356. 2
Das
Rückgaberecht
kann
innerhalb
der
Widerrufsfrist
,
die
jedoch
nicht
vor
Erhalt
der
Sache
beginnt
,
und
nur
durch
Rücksendung
der
Sache
oder
,
wenn
die
Sache
nicht
als
Paket
versandt
werden
kann
,
durch
Rücknahmeverlangen
ausgeübt
werden
.
Im
Übrigen
sind
die
Vorschriften
über
das
Widerrufsrecht
entsprechend
anzuwenden
.
An
die
Stelle
von
§ 360
Abs
. 1
tritt
§ 360
Abs
. 2.
Englisch
BGB 356. 2 The right of return may be exercised within the revocation period ; however , this period does not begin before the thing is received ; and it may be exercised only by return shipment of the thing or , if it cannot be sent as a parcel , by a demand that it be taken back . Section 355 ( 1 ) sentence 2 applies with the necessary modifications .