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Satz
BGB 355. 3 Die Widerrufsfrist beginnt , wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist . Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen , so beginnt die Frist nicht , bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde , der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird . Ist der Fristbeginn streitig , so trifft die Beweislast den Unternehmer .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 355. 3
Die
Widerrufsfrist
beginnt
,
wenn
dem
Verbraucher
eine
den
Anforderungen
des
§ 360
Abs
. 1
entsprechende
Belehrung
über
sein
Widerrufsrecht
in
Textform
mitgeteilt
worden
ist
.
Ist
der
Vertrag
schriftlich
abzuschließen
,
so
beginnt
die
Frist
nicht
,
bevor
dem
Verbraucher
auch
eine
Vertragsurkunde
,
der
schriftliche
Antrag
des
Verbrauchers
oder
eine
Abschrift
der
Vertragsurkunde
oder
des
Antrags
zur
Verfügung
gestellt
wird
.
Ist
der
Fristbeginn
streitig
,
so
trifft
die
Beweislast
den
Unternehmer
.
Englisch
BGB 355. 3 The right of revocation is extinguished at the latest six months after the contract is entered into . Where goods are supplied , the period of time does not commence prior to the date of receipt by the receiver . Notwithstanding sentence 1 , the right of revocation is not extinguished if the consumer has not been properly instructed on his right of revocation , in the case of distance contracts for financial services in addition not if the entrepreneur has not properly complied with his duties to notify under section 312c ( 2 ) no . 1.