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Satz
BGB 355. 2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage , wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird . Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs . 1 Nr . 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat . Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt , beträgt die Widerrufsfrist einen Monat . Dies gilt auch dann , wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 355. 2
Die
Widerrufsfrist
beträgt
14
Tage
,
wenn
dem
Verbraucher
spätestens
bei
Vertragsschluss
eine
den
Anforderungen
des
§ 360
Abs
. 1
entsprechende
Widerrufsbelehrung
in
Textform
mitgeteilt
wird
.
Bei
Fernabsatzverträgen
steht
eine
unverzüglich
nach
Vertragsschluss
in
Textform
mitgeteilte
Widerrufsbelehrung
einer
solchen
bei
Vertragsschluss
gleich
,
wenn
der
Unternehmer
den
Verbraucher
gemäß
Artikel
246 § 1
Abs
. 1
Nr
. 10
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
unterrichtet
hat
.
Wird
die
Widerrufsbelehrung
dem
Verbraucher
nach
dem
gemäß
Satz
1
oder
Satz
2
maßgeblichen
Zeitpunkt
mitgeteilt
,
beträgt
die
Widerrufsfrist
einen
Monat
.
Dies
gilt
auch
dann
,
wenn
der
Unternehmer
den
Verbraucher
über
das
Widerrufsrecht
gemäß
Artikel
246 § 2
Abs
. 1
Satz
1
Nr
. 2
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
zu
einem
späteren
als
dem
in
Satz
1
oder
Satz
2
genannten
Zeitpunkt
unterrichten
darf
.