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Satz
BGB 355. 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt , so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden , wenn er sie fristgerecht widerrufen hat . Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären ; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 355. 1
Wird
einem
Verbraucher
durch
Gesetz
ein
Widerrufsrecht
nach
dieser
Vorschrift
eingeräumt
,
so
ist
er
an
seine
auf
den
Abschluss
des
Vertrags
gerichtete
Willenserklärung
nicht
mehr
gebunden
,
wenn
er
sie
fristgerecht
widerrufen
hat
.
Der
Widerruf
muss
keine
Begründung
enthalten
und
ist
in
Textform
oder
durch
Rücksendung
der
Sache
innerhalb
der
Widerrufsfrist
gegenüber
dem
Unternehmer
zu
erklären
;
zur
Fristwahrung
genügt
die
rechtzeitige
Absendung
.
Englisch
BGB 355. 1 If a consumer is given , by statute , a right of revocation under this provision , then he is no longer obliged by his declaration of intention to enter into the contract if he revoked it in good time . The revocation does not have to contain any grounds and must be declared to the entrepreneur within two weeks in text form or by return of the thing ; to comply with the time limit , dispatch in good time is sufficient .