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Satz
BGB 347. 2 Gibt der Schuldner den Gegenstand zurück , leistet er Wertersatz oder ist seine Wertersatzpflicht gemäß § 346 Abs . 3 Nr . 1 oder 2 ausgeschlossen , so sind ihm notwendige Verwendungen zu ersetzen . Andere Aufwendungen sind zu ersetzen , soweit der Gläubiger durch diese bereichert wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 347. 2
Gibt
der
Schuldner
den
Gegenstand
zurück
,
leistet
er
Wertersatz
oder
ist
seine
Wertersatzpflicht
gemäß
§ 346
Abs
. 3
Nr
. 1
oder
2
ausgeschlossen
,
so
sind
ihm
notwendige
Verwendungen
zu
ersetzen
.
Andere
Aufwendungen
sind
zu
ersetzen
,
soweit
der
Gläubiger
durch
diese
bereichert
wird
.
Englisch
BGB 347. 2 If the obligor returns the object or gives compensation for the value or if his duty to compensate for value under section 346 ( 3 ) no . 1 or 2 is excluded , he must be reimbursed for his necessary outlays . Other expenses are to be reimbursed to the extent that the obligee is enriched by them .