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Satz
BGB 347. 1 Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht , obwohl ihm das möglich gewesen wäre , so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet . Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen , die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 347. 1
Zieht
der
Schuldner
Nutzungen
entgegen
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
nicht
,
obwohl
ihm
das
möglich
gewesen
wäre
,
so
ist
er
dem
Gläubiger
zum
Wertersatz
verpflichtet
.
Im
Falle
eines
gesetzlichen
Rücktrittsrechts
hat
der
Berechtigte
hinsichtlich
der
Nutzungen
nur
für
diejenige
Sorgfalt
einzustehen
,
die
er
in
eigenen
Angelegenheiten
anzuwenden
pflegt
.
Englisch
BGB 347. 1 If the obligor fails to take emoluments contrary to the rules of proper management although he could have done so , then he is obliged to compensate the obligee for the value . In the case of a statutory right of withdrawal , the person entitled must in regard to emoluments be responsible only for the care that he customarily exercises in his own affairs .