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Satz
BGB 342 Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen , so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung ; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen , wenn der Gläubiger die Strafe verlangt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 342
Wird
als
Strafe
eine
andere
Leistung
als
die
Zahlung
einer
Geldsumme
versprochen
,
so
finden
die
Vorschriften
der
§§ 339
bis
341
Anwendung
;
der
Anspruch
auf
Schadensersatz
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Gläubiger
die
Strafe
verlangt
.