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Satz
BGB 340. 1 Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen , dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt , so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen . Erklärt der Gläubiger dem Schuldner , dass er die Strafe verlange , so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 340. 1
Hat
der
Schuldner
die
Strafe
für
den
Fall
versprochen
,
dass
er
seine
Verbindlichkeit
nicht
erfüllt
,
so
kann
der
Gläubiger
die
verwirkte
Strafe
statt
der
Erfüllung
verlangen
.
Erklärt
der
Gläubiger
dem
Schuldner
,
dass
er
die
Strafe
verlange
,
so
ist
der
Anspruch
auf
Erfüllung
ausgeschlossen
.
Englisch
BGB 340. 1 If the obligor has promised the penalty in the event that he fails to perform his obligation , the obligee may demand the penalty that is payable in lieu of fulfilment . If the obligee declares to the obligor that he is demanding the penalty , the claim to performance is excluded .