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Satz
BGB 337. 1 Die Draufgabe ist im Zweifel auf die von dem Geber geschuldete Leistung anzurechnen oder , wenn dies nicht geschehen kann , bei der Erfüllung des Vertrags zurückzugeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 337. 1
Die
Draufgabe
ist
im
Zweifel
auf
die
von
dem
Geber
geschuldete
Leistung
anzurechnen
oder
,
wenn
dies
nicht
geschehen
kann
,
bei
der
Erfüllung
des
Vertrags
zurückzugeben
.
Englisch
BGB 337. 1 The earnest is , in case of doubt , to be credited against the performance owed by the giver of the earnest , or , where this cannot occur , is to be returned when the contract is performed .