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Satz
BGB 335 Der Versprechensempfänger kann , sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist , die Leistung an den Dritten auch dann fordern , wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 335
Der
Versprechensempfänger
kann
,
sofern
nicht
ein
anderer
Wille
der
Vertragschließenden
anzunehmen
ist
,
die
Leistung
an
den
Dritten
auch
dann
fordern
,
wenn
diesem
das
Recht
auf
die
Leistung
zusteht
.