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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 326. 3 Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs , so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet . Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs . 3 insoweit , als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt .
EnglischBGB 326. 3 If the obligee demands , under section 285 , return of reimbursement obtained for the object owed or assignment of the claim to reimbursement , he remains obliged to render consideration . However , the latter is reduced under section 441 ( 3 ) to the extent that the value of the reimbursement or of the claim to reimbursement falls short of the value of the performance owed .