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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 326. 1 Braucht der Schuldner nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu leisten , entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung ; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs . 3 entsprechende Anwendung . Satz 1 gilt nicht , wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht .