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Satz
BGB 323. 6 Der Rücktritt ist ausgeschlossen , wenn der Gläubiger für den Umstand , der ihn zum Rücktritt berechtigen würde , allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt , zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 323. 6
Der
Rücktritt
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Gläubiger
für
den
Umstand
,
der
ihn
zum
Rücktritt
berechtigen
würde
,
allein
oder
weit
überwiegend
verantwortlich
ist
oder
wenn
der
vom
Schuldner
nicht
zu
vertretende
Umstand
zu
einer
Zeit
eintritt
,
zu
welcher
der
Gläubiger
im
Verzug
der
Annahme
ist
.
Englisch
BGB 323. 6 Withdrawal is excluded if the obligee is solely or very predominantly responsible for the circumstance that would entitle him to withdraw from the contract or if the circumstance for which the obligor is not responsible occurs at a time when the obligee is in default of acceptance .