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Satz
BGB 322. 1 Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung , so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts , die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern , nur die Wirkung , dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 322. 1
Erhebt
aus
einem
gegenseitigen
Vertrag
der
eine
Teil
Klage
auf
die
ihm
geschuldete
Leistung
,
so
hat
die
Geltendmachung
des
dem
anderen
Teil
zustehenden
Rechts
,
die
Leistung
bis
zur
Bewirkung
der
Gegenleistung
zu
verweigern
,
nur
die
Wirkung
,
dass
der
andere
Teil
zur
Erfüllung
Zug
um
Zug
zu
verurteilen
ist
.
Englisch
BGB 322. 1 If a party brings an action for performance due to him on the basis of a reciprocal contract , the assertion by the other party of his right to refuse performance until consideration is rendered merely has the effect that the latter party is to be ordered to perform reciprocally and simultaneously .