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Satz
BGB 321. 2 Der Vorleistungspflichtige kann eine angemessene Frist bestimmen , in welcher der andere Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat . Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Vorleistungspflichtige vom Vertrag zurücktreten . § 323 findet entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 321. 2
Der
Vorleistungspflichtige
kann
eine
angemessene
Frist
bestimmen
,
in
welcher
der
andere
Teil
Zug
um
Zug
gegen
die
Leistung
nach
seiner
Wahl
die
Gegenleistung
zu
bewirken
oder
Sicherheit
zu
leisten
hat
.
Nach
erfolglosem
Ablauf
der
Frist
kann
der
Vorleistungspflichtige
vom
Vertrag
zurücktreten
. § 323
findet
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 321. 2 The person required to perform in advance may specify a reasonable period in which the other party must , at his choice , render consideration or provide security reciprocally and simultaneously against performance . If the period ends without result , the person required to perform in advance may withdraw from the contract . Section 323 applies with the necessary modifications .