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Satz
BGB 321. 1 Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist , kann die ihm obliegende Leistung verweigern , wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird , dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird . Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt , wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 321. 1
Wer
aus
einem
gegenseitigen
Vertrag
vorzuleisten
verpflichtet
ist
,
kann
die
ihm
obliegende
Leistung
verweigern
,
wenn
nach
Abschluss
des
Vertrags
erkennbar
wird
,
dass
sein
Anspruch
auf
die
Gegenleistung
durch
mangelnde
Leistungsfähigkeit
des
anderen
Teils
gefährdet
wird
.
Das
Leistungsverweigerungsrecht
entfällt
,
wenn
die
Gegenleistung
bewirkt
oder
Sicherheit
für
sie
geleistet
wird
.
Englisch
BGB 321. 1 A person who is obliged to perform in advance under a reciprocal contract may refuse to render his performance if , after the contract is entered into , it becomes apparent that his entitlement to consideration is jeopardised by the inability to perform of the other party . The right to refuse performance is not applicable if consideration is rendered or security is given for it .