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Satz
BGB 318. 2 Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums , Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu ; Anfechtungsgegner ist der andere Teil . Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen , nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat . Sie ist ausgeschlossen , wenn 30 Jahre verstrichen sind , nachdem die Bestimmung getroffen worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 318. 2
Die
Anfechtung
der
getroffenen
Bestimmung
wegen
Irrtums
,
Drohung
oder
arglistiger
Täuschung
steht
nur
den
Vertragschließenden
zu
;
Anfechtungsgegner
ist
der
andere
Teil
.
Die
Anfechtung
muss
unverzüglich
erfolgen
,
nachdem
der
Anfechtungsberechtigte
von
dem
Anfechtungsgrund
Kenntnis
erlangt
hat
.
Sie
ist
ausgeschlossen
,
wenn
30
Jahre
verstrichen
sind
,
nachdem
die
Bestimmung
getroffen
worden
ist
.
Englisch
BGB 318. 2 Only the parties to the contract are entitled to avoid the specification made for mistake , duress or deceit ; the opponent is the other party . Avoidance must occur without undue delay after the opponent has obtained knowledge of the grounds for avoidance . Avoidance is excluded if thirty years have passed since the specification was made .