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Satz
BGB 316 Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt , so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu , welcher die Gegenleistung zu fordern hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 316
Ist
der
Umfang
der
für
eine
Leistung
versprochenen
Gegenleistung
nicht
bestimmt
,
so
steht
die
Bestimmung
im
Zweifel
demjenigen
Teil
zu
,
welcher
die
Gegenleistung
zu
fordern
hat
.