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Satz
BGB 312e. 3 Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt . Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu , beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs . 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312e. 3
Weitergehende
Informationspflichten
auf
Grund
anderer
Vorschriften
bleiben
unberührt
.
Steht
dem
Kunden
ein
Widerrufsrecht
gemäß
§ 355
zu
,
beginnt
die
Widerrufsfrist
abweichend
von
§ 355
Abs
. 3
Satz
1
nicht
vor
Erfüllung
der
in
Absatz
1
Satz
1
geregelten
Pflichten
.
Englisch
BGB 312e. 3 More extensive duties to provide information under other provisions are unaffected . If the customer has a right of revocation under section 355 , the revocation period does not begin , notwithstanding section 355 ( 2 ) sentence 1 , until the duties laid down in subsection ( 1 ) sentence 1 have been performed .