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Satz
BGB 312d. 6 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs . 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten , wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat , dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312d. 6
Bei
Fernabsatzverträgen
über
Dienstleistungen
hat
der
Verbraucher
abweichend
von
§ 357
Abs
. 1
Wertersatz
für
die
erbrachte
Dienstleistung
nach
den
Vorschriften
über
den
gesetzlichen
Rücktritt
nur
zu
leisten
,
wenn
er
vor
Abgabe
seiner
Vertragserklärung
auf
diese
Rechtsfolge
hingewiesen
worden
ist
und
wenn
er
ausdrücklich
zugestimmt
hat
,
dass
der
Unternehmer
vor
Ende
der
Widerrufsfrist
mit
der
Ausführung
der
Dienstleistung
beginnt
.
Englisch
BGB 312d. 6 In the case of distance contracts for services , the consumer , notwithstanding section 357 subsection ( 1 ) , must only make compensation for the value of the service performance under the provisions on statutory withdrawal from an agreement if , before he made his contract declaration , his attention was directed to this legal consequence and if he expressly agreed to the entrepreneur beginning to perform the service before the end of the revocation period .