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Satz
BGB 312d. 3 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann , wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist , bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312d. 3
Das
Widerrufsrecht
erlischt
bei
einer
Dienstleistung
auch
dann
,
wenn
der
Vertrag
von
beiden
Seiten
auf
ausdrücklichen
Wunsch
des
Verbrauchers
vollständig
erfüllt
ist
,
bevor
der
Verbraucher
sein
Widerrufsrecht
ausgeübt
hat
.
Englisch
BGB 312d. 3 In the case of a service , the right of revocation is also extinguished if the contract was performed in full by both parties at the express wish of the consumer before the consumer exercised his right of revocation .