kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 312d. 2 Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs . 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs . 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche , bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger , bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312d. 2
Die
Widerrufsfrist
beginnt
abweichend
von
§ 355
Abs
. 3
Satz
1
nicht
vor
Erfüllung
der
Informationspflichten
gemäß
Artikel
246 § 2
in
Verbindung
mit
§ 1
Abs
. 1
und
2
des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
,
bei
der
Lieferung
von
Waren
nicht
vor
deren
Eingang
beim
Empfänger
,
bei
der
wiederkehrenden
Lieferung
gleichartiger
Waren
nicht
vor
Eingang
der
ersten
Teillieferung
und
bei
Dienstleistungen
nicht
vor
Vertragsschluss
.
Englisch
BGB 312d. 2 Notwithstanding section 355 ( 2 ) sentence 1 , the revocation period does not commence before the duties to provide information under section 312c ( 2 ) have been performed ; in the case of the supply of goods , not before the day on which they reach the receiver ; in the case of recurring deliveries of goods of the same kind , not before the day on which the first part delivery reaches the receiver ; and in the case of services , not before the day on which the contract is entered into .