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Satz
BGB 312. 2 Der Unternehmer ist verpflichtet , den Verbraucher gemäß § 360 über sein Widerrufs - oder Rückgaberecht zu belehren . Die Belehrung muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs . 1 und 3 hinweisen . Der Hinweis ist nicht erforderlich , soweit diese Rechtsfolgen tatsächlich nicht eintreten können .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312. 2
Der
Unternehmer
ist
verpflichtet
,
den
Verbraucher
gemäß
§ 360
über
sein
Widerrufs
-
oder
Rückgaberecht
zu
belehren
.
Die
Belehrung
muss
auf
die
Rechtsfolgen
des
§ 357
Abs
. 1
und
3
hinweisen
.
Der
Hinweis
ist
nicht
erforderlich
,
soweit
diese
Rechtsfolgen
tatsächlich
nicht
eintreten
können
.
Englisch
BGB 312. 2 The necessary instruction on the right of revocation or right of return must refer to the legal consequences of section 357 ( 1 ) and ( 3 ) .